Digitale Beauftragungs­matrix

Die Beauftragungsmatrix zeigt, wer in Ihrem Unternehmen welche Aufgabe im Arbeitsschutz übernommen hat, vom Ersthelfer bis zum Brandschutzhelfer.

Auf einen Blick

  • Überblick über alle Beauftragten

    Sie sehen auf einen Blick, welche Beauftragungen es im Unternehmen gibt und wer sie innehat.

  • Beauftragungen zuweisen

    Sie weisen Ihren Beschäftigten Beauftragungen zentral zu.

  • Mit Schulungen verknüpft

    Verknüpfen Sie Beauftragungen mit Schulungs- und Fortbildungsterminen, damit sie aktuell bleiben.

Blick in die Anwendung

Bildschirmfoto aus AMS Online: Beauftragungsmatrix mit Bezeichnung, Person, Bereich und Beginn der Beauftragung, darüber Filter nach Art der Beauftragung
Beauftragungsmatrix mit Filter nach Art der Beauftragung, etwa Brandschutzhelfer oder Ersthelfer. Alle Angaben im Bild sind Testdaten.Bild in voller Größe öffnen

Welche Beauftragten braucht ein Unternehmen?

Je nach Größe und Tätigkeit muss ein Unternehmen Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz bestellen, zum Beispiel Ersthelfer, Brandschutzhelfer oder Sicherheitsbeauftragte.

  • Ersthelfer: Nach § 26 der DGUV Vorschrift 1 genügt bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer. Darüber sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent der anwesenden Versicherten.
  • Brandschutzhelfer: Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 nennt bei normaler Brandgefährdung in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten.
  • Sicherheitsbeauftragte: Seit dem 29. Mai 2026 sind sie in Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten zu bestellen. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten gilt die Pflicht nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt (§ 22 Abs. 1 SGB VII).

Pflichten schriftlich übertragen

Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Auch solche Pflichtenübertragungen führen Sie in der Beauftragungsmatrix.

Warum die Fortbildung dazugehört

Viele dieser Aufgaben setzen eine Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung voraus. Ersthelfer werden nach der DGUV Vorschrift 1 in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Eine Beauftragung ist deshalb nur so aktuell wie der zugehörige Nachweis.

Weitere Funktionen

Alle Funktionen in jeder Lizenz

Die Lizenzen unterscheiden sich nur in der Zahl der Beschäftigten und der Nutzer. Onboarding, Support und Updates sind im Preis enthalten.

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