Mail- und Erinnerungs­service

Der Mail- und Erinnerungsservice von AMS Online weist Sie per E-Mail auf anstehende Fristen hin, und zwar in allen Funktionen, in denen Fristen festgelegt werden. Dazu kommen Neuigkeiten zu Rechtsänderungen.

Auf einen Blick

  • Fristen aus allen Funktionen

    Der Service erinnert an die Fristen, die in den Funktionen von AMS Online festgelegt sind, zum Beispiel bei Vorsorgen, Schulungen und Beauftragungen.

  • Automatische Benachrichtigung

    Erinnerungen per E-Mail halten Sie und Ihr Team auf dem Laufenden.

  • Neuigkeiten zu Rechtsänderungen

    Sie erhalten Meldungen zu Rechtsänderungen im Arbeitsschutz. Wir pflegen und aktualisieren sie monatlich.

Warum Fristen im Arbeitsschutz wichtig sind

Viele Aufgaben im Arbeitsschutz kehren regelmäßig wieder. Werden sie in getrennten Listen geführt, geraten Termine leicht aus dem Blick. Einige Beispiele:

  • Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich zu wiederholen (DGUV Vorschrift 1).
  • Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet (DGUV Vorschrift 1).
  • Arbeitsmittel sind nach den festgelegten Fristen zu prüfen (Betriebssicherheitsverordnung).
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgen folgen den Fristen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Erinnern statt nachhalten

Der Erinnerungsservice unterstützt Sie dabei: Die Plattform meldet sich per E-Mail, wenn etwas ansteht.

Weitere Funktionen

Alle Funktionen in jeder Lizenz

Die Lizenzen unterscheiden sich nur in der Zahl der Beschäftigten und der Nutzer. Onboarding, Support und Updates sind im Preis enthalten.

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Sehen Sie sich die Funktion im Einsatz an

Fordern Sie eine unverbindliche Produktvorstellung an. Wir zeigen Ihnen AMS Online an Ihren eigenen Fragen.

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Oder rufen Sie an: 0391-597270, Mo bis Fr 08:00 bis 16:00 Uhr